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Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per Post an die Stiftung. Die dabei zu verwendenden Antragsformulare finden Sie unter Formulare.
Mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind die Satzung, die Eintragung ins Vereinsregister und der Gemeinnützigkeitsbescheid einzureichen. Liegen diese bereits in der Geschäftsstelle der Stiftung vor, ist die Nummer des geförderten Projekts anzugeben, mit dem die benötigten Unterlagen bereits eingereicht wurden.
Bitte senden Sie nur ein Exemplar des Antrags ein! Förderanträge für Vorhaben im Jahr 2012, die bereits in der Zeit Januar bis Mai 2012 stattfinden oder beginnen, müssen bis zum 31. Oktober 2011
gestellt werden. bis zum 31. Januar 2012 zu stellen. Anträge für Maßnahmen im Jahr 2012, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2012 stattfinden oder beginnen, sind bis zum 31. März 2012 einzureichen. Anträge auf Mittel aus dem "Sympathieprogramm Partnerland" können das ganzen Jahr über gestellt werden, möglichst längerfristig, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität. Für alle Termine gilt der Poststempel bzw. das Abgabedatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB. Die Einhaltung der Antragsfristen, die Beantwortung aller Fragen im Antragsformular sowie die Vollständigkeit der Unterlagen sind Voraussetzung für die Bearbeitung der Anträge. Unvollständige Anträge (z. B. keine Angabe der Teilnehmerzahl, fehlende Adresse der ausländischen Partner, nicht komplette Finanzpläne, fehlende Antragssumme) führen zu Nachforderungen und zu unnötigen Verzögerungen der Förderentscheidung bis hin zur Nichtzulassung des Antrags in das Bewilligungsverfahren. Maßnahmen, die bei Antragseingang bereits begonnen wurden oder durchgeführt sind, können nicht gefördert werden. Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller per Email (oder Post) eine Eingangsbestätigung mit Informationen über das weitere Verfahren. Bitte setzen Sie sich mit der Stiftung in Verbindung, wenn Sie bis vier Wochen nach Absendung des Antrags diese Bestätigung nicht erhalten haben.
Die Fördermittelvergabe für das "Sympathieprogramm Partnerland" erfolgt kurzfristig (spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. |