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Beantragung, Bewilligung und Abrechnung der Fördermittel

1. Wer antragsberechtigt ist

Folgende, nach deutschem Recht errichtete Institutionen mit Sitz in Deutschland können Fördermittel für Begegnungen, die sie im eigenen Namen und direkt mit ihren ausländischen Partnern durchführen, bei der Stiftung beantragen:

  • freie Träger, die im Allgemeinen in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen organisiert und vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und ihrer Tätigkeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugrunde legen
  • öffentliche Institutionen, wie Schulen, Städte und Gemeinden

2. Wie die Fördermittel beantragt werden

Die Anträge für die Programmlinien I - IV sind auf dem Antragsformular der Stiftung zu stellen. Für das "Sympathieprogramm Partnerland" ist ein gesondertes Antragsformular „Sympathieprogramm“ auszufüllen.

Im Antragsformular können unter Punkt 5 ausschließlich die in der jeweiligen Programmlinie angegebenen Kostenpositionen bis zum ausgeschriebenen Höchstbetrag beantragt werden. Die Förderung höherer Summen und anderer Kostenpositionen ist nicht möglich.
Ausgenommen davon sind Sonderprojekte/Kooperationsvorhaben der Programmlinie IV.

Bei Vorhaben in Deutschland können nur Fördermittel für die ausländischen Teilnehmer beantragt werden, bei Projekten im Ausland nur Mittel für die deutschen Teilnehmer.

Unter „Ausgaben“ im Finanzierungsplan sind die Kosten der geplanten Maßnahme anzugeben.

Unter „Einnahmen“ im Finanzierungsplan sind alle vorgesehenen (beantragten und/oder bewilligten) Zuwendungen öffentlicher Geldgeber, Stiftungen, Spenden sowie die Eigenmittel des Antragstellers und/oder die Teilnehmerbeiträge einzeln aufzuführen.

Kofinanzierungen anderer Geldgeber sind grundsätzlich erwünscht. Der Einwerbung von Fördermitteln aus öffentlichen Europäischen, Bundes- und/oder Landeshaushalten ist gegenüber einer Mittelbeantragung bei der Stiftung Vorrang zu geben. So sollte z. B. für den Schüler- und Jugendaustausch vor Antragstellung bei der Stiftung zuerst eine Finanzierung der Begegnung durch den Pädagogischen Austauschdienst, die Kultusministerien der Bundesländer und das Landesjugendamt geprüft werden. Der Anteil dieser öffentlichen Zuwendungen und der Privatmittel an den Gesamtkosten der Maßnahme sollte insgesamt mindestens 25 % betragen.

Von deutschen Teilnehmern an Projekten im Ausland wird insgesamt eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

Kosten, die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckt werden, sind im Finanzierungsplan den Einnahmen des Antragstellers (Eigenmittel) zuzuordnen.

Die Höhe der „Voraussichtlichen Gesamteinnahmen“ unter Punkt „6.2. Einnahmen“ im Antrag muss mit der Höhe der „Voraussichtlichen Gesamtausgaben“ unter Punkt „6.1. Ausgaben“ im Antragsformular übereinstimmen.

Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, reduziert das die Fördersumme der Stiftung.

Mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind bei Erstbeantragung die Satzung, die Eintragung ins Vereinsregister und der Gemeinnützigkeitsbescheid einzureichen. Liegen diese bereits in der Geschäftsstelle der Stiftung vor, ist die Nummer der geförderten Maßnahme anzugeben, mit der die benötigten Unterlagen bereits eingereicht wurden.

Antragsfristen

Programmlinien I - IV

 

bis 31. Oktober 2011

- für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Januar bis Mai 2012 stattfinden soll

bis 31. Januar 2012

- für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Juni bis September 2012 stattfinden soll

bis 31. März 2012

- für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2012 stattfinden soll

Sympathieprogramm Partnerland

 

bis 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung

- laufend, über das ganze Jahr

» Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per Post.

Es gilt als Eingangsdatum das Datum des Poststempels - nicht das des Antrags.

Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen oder durchgeführt wurden, können nicht gefördert werden.

Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller per Email (oder Post) eine Eingangsbestätigung mit Informationen über das weitere Verfahren.

Bitte setzen Sie sich mit der Stiftung in Verbindung, wenn Sie bis vier Wochen nach Absendung des Antrags diese Bestätigung nicht erhalten haben.

3. Wie die Fördermittel vergeben werden

Die Stiftung entscheidet zunächst nach formellen Kriterien über die Zulassung des Antrags in das Bewilligungsverfahren. Förderanträge, die außerhalb des ausgeschriebenen Förderangebots (Programmlinien) gestellt werden, nicht beantwortete Fragen im Antragsformular, unzureichende Angaben, unvollständige und fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen führen zur Zurückstellung der Förderentscheidung, zu Verzögerungen in der Bearbeitung bis hin zur Nichtzulassung ins Bewilligungsverfahren. Auch bei wiederholter Nichtbeachtung von Hinweisen der Stiftung oder wiederholten Mittelverwendungs- und/oder Abrechnungsproblemen wird die Förderung des Vorhabens abgelehnt.

Über die Bewilligung der zugelassenen Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand in Abhängigkeit von der Erfüllung der Qualitätskriterien für eine Förderung, der Darstellung der geplanten inhaltlichen Arbeit und den für die Projektförderung im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Falle einer Fördermittelbewilligung werden mit dem Bewilligungsbescheid die Bedingungen und Auflagen zu den Mittelverwendungs- und Abrechnungsmodalitäten sowie zur Öffentlichkeitsarbeit mitgeteilt.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, auch nicht im Fall einer früheren Förderung gleicher oder ähnlicher Vorhaben, und keinen Anspruch auf Wiederbewilligung von Mitteln, die im Vorjahr nicht genutzt wurden.

Vergabetermine

Programmlinien I - IV

 

bis 20. Dezember 2011

- für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Januar bis Mai 2012 stattfinden soll

bis 20. April 2012

- für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Juni bis September 2012 stattfinden soll

bis 20. Juni 2012

- für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2012 stattfinden soll

Sympathieprogramm Partnerland:

 

spätestens bis 4 Wochen vor der
Veranstaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

- laufend, über das ganze Jahr

 

4. Wie die Fördermittel abgerechnet werden

Der Antragsteller erhält mit dem Bewilligungsbescheid die „Richtlinien zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln der Stiftung, die Formblätter (FB)1 - 5, sowie ggf. die Formulare Aufwandsentschädigung private Unterbringung und PKW-Fahrtkostenerstattung (siehe Formulare).
Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.

Das Abrechnungsverfahren erfolgt beleglos.
Die Stiftung behält sich die Prüfung der Belege auf Anforderung jedoch ausdrücklich vor.
Alle Originalbelege für die Mittel der Stiftung müssen 5 Jahre am Sitz des Trägers aufbewahrt werden.

    » Bitte senden Sie daher keine Belege oder deren Kopien ein,
    - es sei denn, die Stiftung fordert sie explizit dazu auf`!

Der Verwendungsnachweis besteht aus:

  • dem Deckblatt mit der rechtsverbindlich unterschriebenen Erklärung, dass zur Deckung der abgerechneten Kosten keine anderen Mittel als die der Stiftung zur Verfügung standen und diese Kosten nicht von Dritten finanziert werden
  • dem Original der Teilnehmerliste der Stiftung, die von den geförderten Teilnehmern unterschrieben ist
  • einer Übersicht über die Verwendung der Fördermittel mit einem Plan-Ist-Vergleich der Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben
  • einer Belegliste
  • ggf. Abrechnungsformulare für PKW-Fahrtkostenerstattung und für private Unterbringung, die der Belegliste beizufügen sind

einem Sachbericht von 1 bis max. 2 Seiten zur Maßnahme mit Angaben zu Ort, Zeit, den geförderten Teilnehmern, zum Ablauf und zur inhaltlichen Auswertung.