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1. Wer antragsberechtigt ist Folgende, nach deutschem Recht errichtete Institutionen mit Sitz in Deutschland können Fördermittel für Begegnungen, die sie im eigenen Namen und direkt mit ihren ausländischen Partnern durchführen, bei der Stiftung beantragen:
2. Wie die Fördermittel beantragt werden
Die Anträge für die Programmlinien I - IV sind auf dem Antragsformular der Stiftung zu stellen. Für das "Sympathieprogramm Partnerland" ist ein gesondertes Antragsformular „Sympathieprogramm“ auszufüllen.
Unter „Einnahmen“ im Finanzierungsplan sind alle vorgesehenen (beantragten und/oder bewilligten) Zuwendungen öffentlicher Geldgeber, Stiftungen, Spenden sowie die Eigenmittel des Antragstellers und/oder die Teilnehmerbeiträge einzeln aufzuführen. Kofinanzierungen anderer Geldgeber sind grundsätzlich erwünscht. Der Einwerbung von Fördermitteln aus öffentlichen Europäischen, Bundes- und/oder Landeshaushalten ist gegenüber einer Mittelbeantragung bei der Stiftung Vorrang zu geben. So sollte z. B. für den Schüler- und Jugendaustausch vor Antragstellung bei der Stiftung zuerst eine Finanzierung der Begegnung durch den Pädagogischen Austauschdienst, die Kultusministerien der Bundesländer und das Landesjugendamt geprüft werden. Der Anteil dieser öffentlichen Zuwendungen und der Privatmittel an den Gesamtkosten der Maßnahme sollte insgesamt mindestens 25 % betragen. Von deutschen Teilnehmern an Projekten im Ausland wird insgesamt eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet. Kosten, die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckt werden, sind im Finanzierungsplan den Einnahmen des Antragstellers (Eigenmittel) zuzuordnen. Die Höhe der „Voraussichtlichen Gesamteinnahmen“ unter Punkt „6.2. Einnahmen“ im Antrag muss mit der Höhe der „Voraussichtlichen Gesamtausgaben“ unter Punkt „6.1. Ausgaben“ im Antragsformular übereinstimmen.
Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, reduziert das die Fördersumme der Stiftung.
Antragsfristen
» Bitte senden Sie Ihren Antrag ausschließlich per Post. Es gilt als Eingangsdatum das Datum des Poststempels - nicht das des Antrags. Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen oder durchgeführt wurden, können nicht gefördert werden. Nach Eingang des Antrags erhält der Antragsteller per Email (oder Post) eine Eingangsbestätigung mit Informationen über das weitere Verfahren. Bitte setzen Sie sich mit der Stiftung in Verbindung, wenn Sie bis vier Wochen nach Absendung des Antrags diese Bestätigung nicht erhalten haben. 3. Wie die Fördermittel vergeben werden
Die Stiftung entscheidet zunächst nach formellen Kriterien über die Zulassung des Antrags in das Bewilligungsverfahren. Förderanträge, die außerhalb des ausgeschriebenen Förderangebots (Programmlinien) gestellt werden, nicht beantwortete Fragen im Antragsformular, unzureichende Angaben, unvollständige und fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen führen zur Zurückstellung der Förderentscheidung, zu Verzögerungen in der Bearbeitung bis hin zur Nichtzulassung ins Bewilligungsverfahren. Auch bei wiederholter Nichtbeachtung von Hinweisen der Stiftung oder wiederholten Mittelverwendungs- und/oder Abrechnungsproblemen wird die Förderung des Vorhabens abgelehnt. Im Falle einer Fördermittelbewilligung werden mit dem Bewilligungsbescheid die Bedingungen und Auflagen zu den Mittelverwendungs- und Abrechnungsmodalitäten sowie zur Öffentlichkeitsarbeit mitgeteilt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, auch nicht im Fall einer früheren Förderung gleicher oder ähnlicher Vorhaben, und keinen Anspruch auf Wiederbewilligung von Mitteln, die im Vorjahr nicht genutzt wurden. Vergabetermine
4. Wie die Fördermittel abgerechnet werden
Der Antragsteller erhält mit dem Bewilligungsbescheid die „Richtlinien zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln der Stiftung, die Formblätter (FB)1 - 5, sowie ggf. die Formulare Aufwandsentschädigung private Unterbringung und PKW-Fahrtkostenerstattung (siehe Formulare).
Das Abrechnungsverfahren erfolgt beleglos.
» Bitte senden Sie daher keine Belege oder deren Kopien ein, Der Verwendungsnachweis besteht aus:
einem Sachbericht von 1 bis max. 2 Seiten zur Maßnahme mit Angaben zu Ort, Zeit, den geförderten Teilnehmern, zum Ablauf und zur inhaltlichen Auswertung. |