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Zielstellung Die Programmlinie richtet sich an eingetragene Vereine, Schulen aller Typen, kommunale Einrichtungen, Städte etc., die eine neue Partnerschaft mit den Partnerländern der Stiftung aufbauen oder eine frühere Partnerschaft nach Unterbrechung wiederbeleben wollen.
Die Begegnungen dienen dem persönlichen Kennen lernen der Partner und der Besonderheiten der besuchten Region, dem Sammeln von ersten Erfahrungen in der Zusammenarbeit sowie der Vorbereitung einer künftig themen- und projektorientierten Kooperation und Partnerschaft.
Mögliche Förderung
Eine Erstbegegnung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 4 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 8 Aufenthaltstagen zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise. Eine Förderung ist möglich
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung) für 5 - 30 ausländische Teilnehmer:
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)
Konditionen
Aus dieser Programmlinie kann einmalig die Förderung einer Hinbegegnung und einer Rückbegegnung beantragt werden. Beide Reisen müssen in einem Zeitraum von maximal zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden. Antragstellung Anträge für 2011 auf Mittel für Erstbegegnungen sind grundsätzlich auf dem Antragsformular der Stiftung 2011 bis zum 31. Oktober 2010, 31. Januar 2011 bzw. dem 31. März 2011 zu stellen.
Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist - auch wenn sie in einem Jahr stattfinden - jeweils ein separater Antrag zu stellen. |