logo2.gif (3769 bytes)

 


 Förderangebot

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von Begegnungsmaßnahmen Dritter, aber auch durch direkte Mitfinanzierung und -gestaltung von Vorhaben, die die Stiftung in Zusammenarbeit mit Partnern oder selbst durchführt.

Die Stiftung berät die Fördersuchenden bei der Planung und Finanzierung von Begegnungsmaßnahmen, bei der Beantragung und Abrechnung von Stiftungsmitteln sowie zu den Qualitätskriterien für nachhaltige Projektarbeit. Sie vermittelt Kontakte zwischen in ähnlicher Richtung engagierten Initiativen und Gruppen und unterstützt deren Vernetzung und Zusammenarbeit. Gerade durch die große Zahl an kleineren Projekten, die die Stiftung fördert, wird sie ihrer bürgernahen Intention gerecht.

1. An wen sich das Förderangebot der Stiftung richtet

Das Förderangebot der Stiftung richtet sich an Schulen und Jugendgruppen, ehrenamtliche Kulturensembles, kommunale Institutionen, Kirchgemeinden sowie eingetragene Vereine / Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die Kontakte und Beziehungen mit Menschen aus den Partnerländern der Stiftung unterhalten und internationale Begegnungen mit ihnen organisieren.

2. Was die Stiftung fördert

Die Stiftung fördert persönliche Begegnungen von Menschen aus Deutschland und aus den 15 Partnerländern der Stiftung im Rahmen von Begegnungsreisen und Austausch, Treffen und Konferenzen.

Zentrale Kriterien sind dabei

- Dialog und Partnerschaft
- Gleichwertigkeit der Partner und Gegenseitigkeit der Programme
- Teilhabe, Verantwortlichkeit und Solidarität
- Nachhaltigkeit der Beziehung und des Engagements.

Da Schul- und Städtepartnerschaften einen stabilen Rahmen für nachhaltige Zusammenarbeit bilden, gehören sie zu den Schwerpunkten der Fördertätigkeit. Unterstützt werden vorzugsweise konkrete Projekte mit einer klaren inhaltlichen Ausrichtung, die die deutsche Gruppe gemeinsam mit der ausländischen Gruppe in einem begrenzten Zeitraum ergebnisorientiert durchführt. Auch eine Förderung von trilateralen Begegnungen ist möglich.

Das Förderportfolio der Stiftung West-Östliche Begegnungen umfasst

  1. "Erstbegegnungen", "Themen- und projektorientierte Begegnungen" und auf "Bürgerengagement und Netzwerkbildung" gerichtete Begegnungen
  2. in begrenztem Umfang "Sonderprojekte" (insbesondere als Kooperationsvorhaben), an denen der Fördersuchende/der Kooperationspartner und die Stiftung im Sinne ihres Satzungszwecks und ihres Leitbilds in besonderer Weise interessiert sind, sowie
  3. das "Sympathieprogramm Partnerland", das um Sympathie für die Partnerländer der Stiftung wirbt.

Gemäß der gewählten Programmlinie I, II oder III sind folgende Kostengruppen mit den folgenden Höchstbeträgen zuwendungsfähig:
Internationale Fahrtkosten - gemäß Fahrtkostentabelle

- pro Teilnehmer vom Ort der Abreise im Heimatland bis zum Ort der Begegnung im Ausland und zurück auf der    Grundlage der preiswertesten öffentlichen Verkehrsmittel, ggf. incl. Visa und Versicherung
   Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle    beantragt werden.

Tagespauschale - 5 Euro, 7 Euro oder 10 Euro pro Tag/Teilnehmer aus dem Ausland
- gemäß Programmlinie I, II oder III für alle Kosten des Aufenthalts, der Programmgestaltung und ggf. der Erarbeitung    eines gemeinsamen „Produkts“ in Deutschland

Unterkunft - bis zu 40 Euro pro Übernachtung/Teilnehmer
- gemäß Programmlinie III ausschließlich für Übernachtungen in Herbergen, Internaten, Zeltlagern, Bildungsstätten, ggf.    Pensionen und Hotels
   Alternativ: bei privater Unterbringung können bis zu 10 EUR pro Nacht und Teilnehmer beantragt werden

3. Was die Stiftung nicht fördert

- Multilaterale Maßnahmen mit Teilnehmern aus mehr als 3 Ländern
- Großveranstaltungen (wie z. B. Festivals, Ferienlager, Eurocamps)
- einseitige und touristische Reisen, Exkursionen, Projekt ohne Partner, Vorhaben ohne Begegnungscharakter
- satzungsmäßige Treffen - Projekte mit kommerziellem Hintergrund
- karitative Maßnahmen, Erholungsaufenthalte, medizinische Behandlungen, Hilfstransporte
- reine Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsprojekte, Konzerte und Aufführungsreihen
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Sachspenden, Investitionen
- Gastgeschenke
- Taschengeld
- Vorhaben, die auf Spendenwerbung gerichtet sind
- Stipendien jeglicher Art, finanzielle Aufenthaltsgarantien
- Dienstreisen, Bildungsreisen, Studienfahrten (studentische Reisen als Bestandteil der Ausbildung
- berufliche und Ausbildungsqualifizierungen und Weiterbildungen, Praktika, Hospitationen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft
- einseitige Wissenstransfere, Seminare ohne Gegenseitigkeit, Angebote der politischen Bildung, Landeskunde- und    Fremdsprachenkurse
- Maßnahmen von Bildungsstätten, die in eigenem Auftrag handeln
- Vorhaben, in denen keine Begegnung zwischen unterschiedlichen Kulturen stattfindet
- Anträge mit Textgleichheit zu früheren Jahren, vom Vorjahr abgeschriebene Anträge; inhaltlich gleiche Projekte, die vom   gleichen   Träger wiederholt beantragt werden
- Förderanträge von Stiftungen
- Maßnahmen, die einer direkten oder indirekten institutionellen Förderung gleichkommen oder der Schließung von   Haushaltslücken dienen sollen

Vorhaben, in deren Rahmen die Fördermittel der Stiftung an Dritte, z. B. an über eine öffentliche Ausschreibung noch ein zu werbende Teilnehmer, weitergegeben werden sollen, werden nachrangig berücksichtigt.
 

Anträge für den Schüleraustausch mit der Russischen Föderation, der seit Mitte 2006 von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert wird, gehören nicht mehr zu den Förderschwerpunkten der Stiftung. Bitte richten Sie daher Ihre Anfragen und Anträge direkt an die bundesweit tätige Stiftung mit Sitz in Hamburg. Einzelheiten zu den Förderprogrammen sind auf der Homepage der Stiftung unter www.stiftung-drja.de veröffentlicht.