Förderangebot
Der
Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung von Begegnungsmaßnahmen
Dritter, aber auch durch direkte Mitfinanzierung und -gestaltung von Vorhaben,
die die Stiftung in Zusammenarbeit mit Partnern oder selbst durchführt.
Die
Stiftung berät die Fördersuchenden bei der Planung und Finanzierung von
Begegnungsmaßnahmen, bei der Beantragung und Abrechnung von Stiftungsmitteln
sowie zu den Qualitätskriterien für nachhaltige Projektarbeit. Sie vermittelt
Kontakte zwischen in ähnlicher Richtung engagierten Initiativen und Gruppen und
unterstützt deren Vernetzung und Zusammenarbeit. Gerade durch die große Zahl an
kleineren Projekten, die die Stiftung fördert, wird sie ihrer bürgernahen
Intention gerecht.
1. An wen
sich das Förderangebot der Stiftung richtet
Das
Förderangebot der Stiftung richtet sich an Schulen und Jugendgruppen,
ehrenamtliche Kulturensembles, kommunale Institutionen, Kirchgemeinden sowie
eingetragene Vereine / Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die
Kontakte und Beziehungen mit Menschen aus den Partnerländern der Stiftung
unterhalten und internationale Begegnungen mit ihnen organisieren.
2. Was die
Stiftung fördert
Die Stiftung
fördert persönliche Begegnungen von Menschen aus Deutschland und aus den 15
Partnerländern der Stiftung im Rahmen von Begegnungsreisen und Austausch,
Treffen und Konferenzen.
Zentrale
Kriterien sind dabei
- Dialog
und Partnerschaft
- Gleichwertigkeit der Partner und Gegenseitigkeit der Programme
- Teilhabe, Verantwortlichkeit und Solidarität
- Nachhaltigkeit der Beziehung und des Engagements.
Da Schul-
und Städtepartnerschaften einen stabilen Rahmen für nachhaltige Zusammenarbeit
bilden, gehören sie zu den Schwerpunkten der Fördertätigkeit. Unterstützt
werden vorzugsweise konkrete Projekte
mit einer klaren inhaltlichen Ausrichtung, die die deutsche Gruppe gemeinsam
mit der ausländischen Gruppe in einem begrenzten Zeitraum ergebnisorientiert
durchführt. Auch eine Förderung von trilateralen Begegnungen ist möglich.
Das
Förderportfolio der Stiftung West-Östliche Begegnungen umfasst
- "Erstbegegnungen",
"Themen- und projektorientierte Begegnungen" und
auf "Bürgerengagement und Netzwerkbildung" gerichtete
Begegnungen
- in begrenztem Umfang "Sonderprojekte"
(insbesondere als Kooperationsvorhaben), an denen der Fördersuchende/der
Kooperationspartner und die Stiftung im Sinne ihres Satzungszwecks und
ihres Leitbilds in besonderer Weise interessiert sind, sowie
- das "Sympathieprogramm
Partnerland", das um Sympathie für die Partnerländer der Stiftung
wirbt.
Gemäß der
gewählten Programmlinie I, II oder III sind folgende Kostengruppen mit den
folgenden Höchstbeträgen zuwendungsfähig:
Internationale Fahrtkosten - gemäß Fahrtkostentabelle
- pro Teilnehmer vom Ort der Abreise im Heimatland bis zum Ort der Begegnung im
Ausland und zurück auf der Grundlage der preiswertesten
öffentlichen Verkehrsmittel, ggf. incl. Visa und Versicherung
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal
50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt
werden.
Tagespauschale
- 5 Euro, 7 Euro oder 10 Euro pro Tag/Teilnehmer aus dem Ausland
- gemäß Programmlinie I, II oder III für alle Kosten des Aufenthalts, der
Programmgestaltung und ggf. der Erarbeitung eines gemeinsamen
„Produkts“ in Deutschland
Unterkunft
- bis zu 40 Euro pro Übernachtung/Teilnehmer
- gemäß Programmlinie III ausschließlich für Übernachtungen in Herbergen,
Internaten, Zeltlagern, Bildungsstätten, ggf. Pensionen und
Hotels
Alternativ: bei privater Unterbringung können bis zu 10 EUR pro
Nacht und Teilnehmer beantragt werden
3. Was die
Stiftung nicht fördert
- Multilaterale Maßnahmen mit
Teilnehmern aus mehr als 3 Ländern
- Großveranstaltungen (wie z. B. Festivals, Ferienlager, Eurocamps)
- einseitige und touristische Reisen, Exkursionen, Projekt ohne Partner,
Vorhaben ohne Begegnungscharakter
- satzungsmäßige Treffen - Projekte mit kommerziellem Hintergrund
- karitative Maßnahmen, Erholungsaufenthalte, medizinische Behandlungen,
Hilfstransporte
- reine Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsprojekte, Konzerte und
Aufführungsreihen
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Sachspenden, Investitionen
- Gastgeschenke
- Taschengeld
- Vorhaben, die auf Spendenwerbung gerichtet sind
- Stipendien jeglicher Art, finanzielle Aufenthaltsgarantien
- Dienstreisen, Bildungsreisen, Studienfahrten (studentische Reisen als
Bestandteil der Ausbildung
- berufliche und Ausbildungsqualifizierungen und Weiterbildungen, Praktika,
Hospitationen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft
- einseitige Wissenstransfere, Seminare ohne Gegenseitigkeit, Angebote der
politischen Bildung, Landeskunde- und Fremdsprachenkurse
- Maßnahmen von Bildungsstätten, die in eigenem Auftrag handeln
- Vorhaben, in denen keine Begegnung zwischen unterschiedlichen Kulturen
stattfindet
- Anträge mit Textgleichheit zu früheren Jahren, vom Vorjahr abgeschriebene
Anträge; inhaltlich gleiche Projekte, die vom gleichen
Träger wiederholt beantragt werden
- Förderanträge von Stiftungen
- Maßnahmen, die einer direkten oder indirekten institutionellen Förderung
gleichkommen oder der Schließung von Haushaltslücken dienen sollen
Vorhaben,
in deren Rahmen die Fördermittel der Stiftung an Dritte, z. B. an über eine
öffentliche Ausschreibung noch ein zu werbende Teilnehmer, weitergegeben werden
sollen, werden nachrangig berücksichtigt.
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Anträge
für den Schüleraustausch mit der Russischen Föderation, der seit Mitte 2006
von der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gefördert wird, gehören
nicht mehr zu den Förderschwerpunkten der Stiftung. Bitte richten Sie daher
Ihre Anfragen und Anträge direkt an die bundesweit tätige Stiftung mit Sitz in
Hamburg. Einzelheiten zu den Förderprogrammen sind auf der Homepage der
Stiftung unter www.stiftung-drja.de
veröffentlicht.
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