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III) Bürgerengagement und Netzwerkbildung

Zielstellung

Projekte im Bereich Bürgerengagement und Netzwerkbildung verbinden in besonderer Weise zivilgesellschaftliches Engagement mit den Zielen der Stiftung.
Sie dienen dem Auf- und Ausbau von Partnerschaftsbeziehungen zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, von Schul- und Städtepartnerschaften, der Planung, Vorbereitung und Auswertung gemeinsamer Vorhaben, dem Erfahrungsaustausch der Akteure. Sie ermöglichen z. B. die Teilnahme von Vereinsmitgliedern als Referenten oder Sondergäste an Veranstaltungen zur Auseinandersetzung mit Fragestellungen der Partnerländer der Stiftung in Beziehung zur jeweils deutschen Seite, die gemeinsame Bearbeitung von Themen zur beidseitigen Nutzung, die Vernetzung.

Empfohlene Kriterien

  • Themenstellung im bilateralen Interesse und zu beidseitigem Nutzen
  • Berücksichtigung der Perspektiven beider Partner
  • Erfahrungsaustausch, Vor- und Nachbereitung sowie Unterstützung von konkreten bilateralen Vorhaben, Erarbeitung eines konkreten Ergebnisses
  • Planung der weiteren Zusammenarbeit, neue Impulse für die Weiterentwicklung der Partnerschaft/Nachhaltigkeit
  • Öffentlichkeitsarbeit/Wirkung über den Teilnehmerkreis hinaus

Mögliche Zuschüsse

Eine Begegnung im Bereich Bürgerengagement und Netzwerkbildung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 3 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 5 Aufenthaltstagen zuzüglich An- und Abreise zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise. Eine Förderung ist möglich

für 1 - 5 deutsche Teilnehmer:

  • Fahrtkosten von Deutschland ins Ausland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (nur öffentliche Verkehrsmittel, Visa, Versicherung)

    Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)

  • lokale Unterkunftskosten (Hotel, Pension, Herberge) am Ort der Begegnung von bis zu 40 Euro/Übernachtung/TN für max. 6 Übernachtungen

für 1 - 5 ausländische Teilnehmer:

  • Fahrtkosten aus dem Ausland nach Deutschland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (nur öffentliche Verkehrsmittel, Visa, Versicherung)

    Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)

  • Tagespauschale max. 10 Euro/Tag/TN für Aufenthaltskosten in Deutschland für 3 - 5 Tage zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise
  • Unterkunftskosten (Hotel, Pension, Herberge) am Ort der Begegnung von bis zu 40 Euro/Übernachtung/TN für max. 6 Übernachtungen

    Alternativ: bei privater Unterbringung kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 10 EUR/Nacht/TN beantragt werden (Nachweis mit Formular Aufwandsentschädigung private Unterbringung)

Die maximale Fördersumme in dieser Programmlinie beträgt 2.500 Euro.

Konditionen

Von deutschen Teilnehmern, die ins Ausland reisen, wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Kosten der Begegnungsreise von mindestens 30 % erwartet.

Antragstellung

Anträge für 2011 auf Mittel für Begegnungen im Bereich Bürgerengagement und Netzwerkbildung sind grundsätzlich auf dem Antragsformular 2011 bis zum 31. Oktober 2010, 31. Januar 2011 bzw. 31. März 2011 zu stellen.

Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist - auch wenn sie in einem Jahr stattfinden - jeweils ein separater Antrag zu stellen.


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Antragsformular