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III) Bürgerengagement und Netzwerkbildung Zielstellung
Projekte im Bereich Bürgerengagement und Netzwerkbildung verbinden in besonderer Weise zivilgesellschaftliches Engagement mit den Zielen der Stiftung. Empfohlene Kriterien
Mögliche Zuschüsse Eine Begegnung im Bereich Bürgerengagement und Netzwerkbildung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 3 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 5 Aufenthaltstagen zuzüglich An- und Abreise zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise. Eine Förderung ist möglich für 1 - 5 deutsche Teilnehmer:
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)
Alternativ: bei privater Unterbringung kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 10 EUR/Nacht/TN beantragt werden (Nachweis mit Formular Aufwandsentschädigung private Unterbringung) für 1 - 5 ausländische Teilnehmer:
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)
Alternativ: bei privater Unterbringung kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 10 EUR/Nacht/TN beantragt werden (Nachweis mit Formular Aufwandsentschädigung private Unterbringung) Die maximale Fördersumme in dieser Programmlinie beträgt 2.500 Euro. Konditionen Von deutschen Teilnehmern, die ins Ausland reisen, wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Kosten der Begegnungsreise von mindestens 30 % erwartet. Antragstellung Anträge für 2011 auf Mittel für Begegnungen im Bereich Bürgerengagement und Netzwerkbildung sind grundsätzlich auf dem Antragsformular 2011 bis zum 31. Oktober 2010, 31. Januar 2011 bzw. 31. März 2011 zu stellen. Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist - auch wenn sie in einem Jahr stattfinden - jeweils ein separater Antrag zu stellen.
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