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IV) Sonderprojekte als Kooperationsvorhaben

Mittel für diese Programmlinie können von NRO-Netzwerken, eingetragenen Vereinen, kommunalen Einrichtungen etc. beantragt werden. Sie umfasst Vorhaben, an denen beide Seiten in besonderer Weise im Sinne des Zwecks der Stiftung und ihres Leitbildes interessiert sind. Die Stiftung und ihr Partner treten gemeinsam als Träger und Veranstalter der Maßnahme auf.

Konditionen

Eine Förderung ist auf der Grundlage einer mit der Stiftung vereinbarten Konzeption und eines abgestimmten Kostenplanes zu beantragen.

Es ist aber auch möglich, dass die Stiftung im Rahmen der Kooperation direkt die Ko-Finanzierung übernimmt.

Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen und der Privatmittel an den Gesamtkosten der Maßnahme sollte insgesamt mindestens 25 % betragen.

Von deutschen Teilnehmern, die ins Ausland reisen, wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

Die Zahlung von Honoraren aus Mitteln der Stiftung ist aus arbeitsrechtlichen und steuerlichen Gründen nur an Referenten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland möglich. Zur Abrechnung bei der Stiftung ist der abgeschlossene Honorarvertrag einzureichen mit Angaben zum Referenten, genauer Bezeichnung des Arbeitsauftrages, dessen zeitliche Dauer und Angaben zur Versteuerung.

Zur Förderung von Honoraren können bis zu 120 EUR/Person beantragt werden.

Antragstellung

Vor Einreichung des Antrags ist durch eine formlose Anfrage (inhaltliche Projektskizze von max. 1 DIN-A4-Seite und vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan) an die Stiftung zu prüfen, ob die Stiftung im Sinne ihrer satzungsmäßigen Aufgabenstellung und ihrer inhaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte als Mitträgerin für das geplante Vorhaben infrage kommt und dafür gewonnen werden kann.

Anträge für 2011 auf Mittel für Sonderprojekte sind nach Bestätigung der Voranfrage auf dem Antragsformular 2011 bis zum 31. Oktober 2010, 31. Januar 2011 bzw. 31. März 2011 zu stellen.

Dem ausgefüllten Antragsformular ist eine Projektbeschreibung (1 - 2 Seiten) beizulegen.

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