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V) Sympathieprogramm Partnerland
Zielstellung
Im Rahmen dieses "500
EUR-Kleinprojektprogramms" werden eigenständige Kleinstvorhaben von
Jugend- und Bürgervereinen, Initiativ- und Aktionsgruppen, Schulen aller Typen,
kommunale Einrichtungen zur Information und Sympathiegewinnung der
Öffentlichkeit in Deutschland für die Partnerländer der Stiftung unterstützt.
Dies sind Kleinmaßnahmen, die im Rahmen der vor Ort in Deutschland vorhandenen
Möglichkeiten an einem Tag am Nachmittag oder Abend stattfinden und für die es
keine wesentliche Finanzierung durch andere Geldgeber gibt.
Sie dienen der Vorstellung der
regionalen Vielfalt und kulturellen Lebenswelten des jeweiligen Partnerlandes,
der Erschließung und Ansprache neuer, bisher nicht an den Partnerländern der
Stiftung interessierter Personen sowie auch der Vorstellung der Stiftung und
ihrer Ziele.
Sie dienen nicht der Schließung von
Haushaltslücken, einer Finanzierung von Leitungsmitgliedern, Mitarbeitern, Ehrenamtlichen
an der eigenen Veranstaltung sowie nicht der Entsendung von Referenten zu
Veranstaltungen anderer Träger.
Eine Verwendung der Stiftungsmittel
aus diesem Programm zur ergänzenden Finanzierung eines umfangreichen größeren,
auch mehrtägigen, Projekts und für internationale Fahrtkosten ist nicht
möglich.
Möglicher Zuschuss
Gefördert werden kann mit bis zu 500
Euro eine Kleinveranstaltung z. B. der folgenden Art:
- Informationsveranstaltung
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Zuschussfähige Kosten:
- Veranstaltungsbezogene Sachkosten, die im Antrag und im Verwendungsnachweis zu
erläutern sind
- Fahrtkosten innerhalb Deutschlands mit öffentlichen Verkehrsmitteln
-eine Wegestreckenentschädigung ist nicht möglich
Unterkunft für
Referenten/Künstler in Pension/Herberge/Hotel am Veranstaltungsort
- bis zu je 40 Euro für maximal eine Nacht
Alternativ: bei
privater Unterbringung kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 10
EUR/Nacht/TN beantragt werden (Nachweis mit Formular Aufwandsentschädigung
private Unterbringung)
- Honorare* (nur für Referenten/Künstler mit ständigem Wohnsitz in
Deutschland)
- max. 120 Euro/Person
* Die
Zahlung von Honoraren aus Mitteln der Stiftung ist aus arbeitsrechtlichen
und steuerlichen Gründen nur an Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland
möglich. Zur Abrechnung bei der Stiftung ist der abgeschlossene Honorarvertrag
einzureichen mit genauer Bezeichnung des Arbeitsauftrages, dessen zeitliche
Dauer und Angaben zur Versteuerung.
Konditionen
Die Eigenleistung (Barleistung) des
Zuwendungsempfängers sollte mindestens 25% der Gesamtkosten betragen.
Die Fördermittel aus dieser Programmlinie können laufend, bis zu zwei Mal
im Jahr vom gleichen Träger beantragt werden. Sie werden jedoch nicht in
Ergänzung anderer, von der Stiftung WÖB geförderter Maßnahmen bewilligt.
Die Auszahlung bewilligter Zuschüsse
erfolgt mit der Bestätigung des Verwendungsnachweises.
Antragstellung und Bewilligung
Anträge auf Mittel aus dem
"Sympathieprogramm Partnerland" sind grundsätzlich auf dem
Antragsformular des Sympathieprogramms einzureichen. Sie sollten möglichst
längerfristig, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der geplanten
Aktivität. Für die 8-Wochen-Frist gilt das Eingangsdatum der Unterlagen bei der
Stiftung WÖB, nicht das Datum des Antrags!
Der Veranstaltung ist ein eigener Titel zu geben, der Art und Inhalt der
Maßnahme bezeichnet. Unter "Art der Veranstaltung" kann eine der o.
g. Veranstaltungsarten eingetragen werden. Unter „Inhalt“ ist kurz
darzustellen, was ganz konkret auf der Veranstaltung passiert.
Die Bewilligung erfolgt kurzfristig (spätestens bis 4 Wochen vor der
Veranstaltung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Sollten diese ausgeschöpft
sein, so wird der Antragsteller entsprechend informiert.
» Zum Antragsformular „Sympathieprogramm“
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