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V) Sympathieprogramm Partnerland Zielstellung Im Rahmen dieses "500 EUR-Kleinprojektprogramms" werden eigenständige Kleinstvorhaben von Jugend- und Bürgervereinen, Initiativ- und Aktionsgruppen, Schulen aller Typen, kommunale Einrichtungen zur Information und Sympathiegewinnung der Öffentlichkeit in Deutschland für die Partnerländer der Stiftung unterstützt. Dies sind Kleinmaßnahmen, die z. B. an einem Tag am Nachmittag oder Abend stattfinden und für die es keine wesentliche Finanzierung durch andere Geldgeber gibt. Sie dienen der Vorstellung der regionalen Vielfalt und kulturellen Lebenswelten des jeweiligen Partnerlandes, der Erschließung und Ansprache neuer, bisher nicht an den Partnerländern der Stiftung interessierter Personen sowie auch der Vorstellung der Stiftung und ihrer Ziele. Sie dienen nicht der Schließung von Haushaltslücken, einer Finanzierung der Mitwirkung von Leitungsmitgliedern, Mitarbeitern und von Ehrenamtlichen an der eigenen Veranstaltung des Bewilligungsempfängers sowie der Entsendung von Referenten zu Veranstaltungen anderer Träger. Eine Verwendung der Stiftungsmittel aus diesem Programm als ergänzende Finanzierung eines umfangreichen größeren, auch mehrtägigen, Projekts und zur Finanzierung von internationalen Fahrtkosten ist nicht möglich. Möglicher Zuschuss Gefördert werden kann mit bis zu 500 Euro eine Kleinveranstaltung z. B. der folgenden Art:
Zuschussfähige Kosten:
* Die Zahlung von Honoraren aus Mitteln der Stiftung ist aus arbeitsrechtlichen und steuerlichen Gründen nur an Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland möglich. Zur Abrechnung bei der Stiftung ist der abgeschlossene Honorarvertrag einzureichen mit genauer Bezeichnung des Arbeitsauftrages, dessen zeitliche Dauer und Angaben zur Versteuerung. Konditionen
Die Eigenleistung (Barleistung) des Zuwendungsempfängers sollte mindestens 25 % der Gesamtkosten betragen. Die Auszahlung bewilligter Zuschüsse erfolgt mit der Bestätigung des Verwendungsnachweises. Antragstellung und Bewilligung
Anträge auf Mittel aus dem "Sympathieprogramm Partnerland" sind grundsätzlich auf dem Antragsformular des Sympathieprogramms einzureichen. Sie sollten möglichst längerfristig, spätestens jedoch bis 8 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität. Für die 8-Wochen-Frist gilt das Eingangsdatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB, nicht das Datum des Antrags!
» Zum Antragsformular „Sympathieprogramm“
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