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II) Themen- und projektorientierte Begegnungen Zielstellung Zur Ausgestaltung von langfristigen Partnerschaften zwischen Jugendgruppen, Bürgerorganisationen, kommunalen Einrichtungen, von Schul- und Städtepartnerschaften fördert die Stiftung Begegnungen im Rahmen von gemeinsamer thematischer Projektarbeit. Selbstständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten ist eine Voraussetzung für nachhaltige Begegnungen mit Bildungscharakter. Mit dem Angebot einer Tagespauschale von 7 EUR/Tag/Teilnehmer zu den Aufenthaltskosten in Deutschland und zur Mitfinanzierung von Sachkosten zur Herstellung eines konkreten Ergebnisses („Produkt“), trägt die Programmlinie II dem Rechnung.
Das Projekt kann sich mit der Auseinandersetzung mit einer Gegenwartsproblematik oder mit der Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte befassen. Es können z. B. soziale, kulturelle, landeskundliche, entwicklungs- und friedenspolitische Fragestellungen, Themen aus den Heimatstädten, der Schule oder dem Verein, aus dem Leben von historischen Persönlichkeiten untersucht und Ergebnisse erarbeitet, zusammengefasst und öffentlich „sichtbar“ gemacht werden (z. B. Berichtsmappe, Schulzeitung, Ausstellung, Broschüre, Internetseite, CD, etc.). Empfohlene Kriterien
Die Begegnung sollte auch
Mögliche Förderung Eine projektorientierte Begegnung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 4 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 14 Aufenthaltstagen zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise. Eine Förderung ist möglich für 5 - 25 deutsche Teilnehmer:
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung) für 5 - 25 ausländische Teilnehmer:
Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)
Konditionen
Für das gleiche Projekt/-thema kann vom gleichen Träger nur ein Mal eine Förderung für eine Hinbegegnung und für eine Rückbegegnung beantragt werden. Antragstellung Anträge für 2011 für themenbezogene Begegnungen sind grundsätzlich auf dem Antragsformular bis zum 31. Oktober 2010, 31. Januar 2011 bzw. 31. März 2011 zu stellen. Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist - auch wenn sie in einem Jahr stattfinden - jeweils ein separater Antrag zu stellen.
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