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II) Themen- und projektorientierte Begegnungen

Zielstellung

Zur Ausgestaltung von langfristigen Partnerschaften zwischen Jugendgruppen, Bürgerorganisationen, kommunalen Einrichtungen, von Schul- und Städtepartnerschaften fördert die Stiftung Begegnungen im Rahmen von gemeinsamer thematischer Projektarbeit. Selbstständiges und ergebnisorientiertes Arbeiten ist eine Voraussetzung für nachhaltige Begegnungen mit Bildungscharakter. Mit dem Angebot einer Tagespauschale von 7 EUR/Tag/Teilnehmer zu den Aufenthaltskosten in Deutschland und zur Mitfinanzierung von Sachkosten zur Herstellung eines konkreten Ergebnisses („Produkt“), trägt die Programmlinie II dem Rechnung.

Das Projekt kann sich mit der Auseinandersetzung mit einer Gegenwartsproblematik oder mit der Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte befassen. Es können z. B. soziale, kulturelle, landeskundliche, entwicklungs- und friedenspolitische Fragestellungen, Themen aus den Heimatstädten, der Schule oder dem Verein, aus dem Leben von historischen Persönlichkeiten untersucht und Ergebnisse erarbeitet, zusammengefasst und öffentlich „sichtbar“ gemacht werden (z. B. Berichtsmappe, Schulzeitung, Ausstellung, Broschüre, Internetseite, CD, etc.).
So kann z. B. ein bilaterales Jugend-Workcamp oder ein themenorientierter Aufenthalt mit Kindern und Jugendlichen aus Belarus, der Ukraine oder Russland und aus Deutschland ein Projekt sein, in dessen Rahmen die deutschen und ausländischen Teilnehmer gemeinsam einen Raum in einem Kinderheim renovieren, eine Ausstellung gestalten oder ein Kulturprogramm einstudieren. Das gemeinsame Arbeiten als Prozess führt zu einem Ergebnis („Produkt“), nämlich zu einem renovierten Raum, einer Konzertaufführung oder zu einer Fotoausstellung, die ggf. mit einer Veranstaltung eröffnet wird.

Empfohlene Kriterien

  • Gleichberechtigte Teilhabe des ausländischen Partners an der Auswahl eines Themas mit Lebensweltbezug und an der Planung des Vorhabens
  • gemeinsame Vor- und Nachbereitung durch die Teilnehmer im jeweiligen Land
  • Bearbeitung und partnerschaftliche Umsetzung des Themas während der Begegnung
  • generationsübergreifendes Arbeiten z. B. mit Interviewpartnern und Einbindung von Zeitzeugen
  • gemeinsame Erarbeitung/Erzielung eines konkreten Ergebnisses ("Produkt") und/bzw. Präsentation dieser Arbeitsergebnisse in der Öffentlichkeit
  • Einbindung eines breiten gesellschaftlichen Umfeldes
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Begegnungsmaßnahme

    Die Begegnung sollte auch

  • die praktische Anwendung der Sprache des jeweils anderen als Sprache der Begegnung und
  • die Aufnahme der Teilnehmer in Gastfamilien oder in anderen national gemischten gemeinsamen Unterbringungen ermöglichen.

Mögliche Förderung

Eine projektorientierte Begegnung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 4 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 14 Aufenthaltstagen zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise. Eine Förderung ist möglich

für 5 - 25 deutsche Teilnehmer:

  • Fahrtkosten von Deutschland ins Ausland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (nur öffentliche Verkehrsmittel, Visa, Versicherung)

    Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)

für 5 - 25 ausländische Teilnehmer:

  • Fahrtkosten aus dem Ausland nach Deutschland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (nur öffentliche Verkehrsmittel, Visa, Versicherungen)

    Alternativ: bei Nutzung von Privatfahrzeugen können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung)

  • Tagespauschale max. 7 Euro/Tag/TN für Aufenthaltskosten der ausländischen Teilnehmer in Deutschland und zur Mitfinanzierung von Sachkosten zur Herstellung eines konkreten Ergebnisses („Produkt“), für 4 - 14 Aufenthaltstage zuzüglich je ½ Tag für die An- und Abreise

Konditionen

Für das gleiche Projekt/-thema kann vom gleichen Träger nur ein Mal eine Förderung für eine Hinbegegnung und für eine Rückbegegnung beantragt werden.

Hin- und Rückbegegnung sollten in einem Zeitraum von maximal zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden.

Von deutschen Teilnehmern an einem Begegnungsprojekt im Ausland wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

Wir möchten ausdrücklich bestehende Partnerschaften einladen, einen Förderantrag zu stellen! Auch Projekte mit drei Partnern können gefördert werden.

Antragstellung

Anträge für 2011 für themenbezogene Begegnungen sind grundsätzlich auf dem Antragsformular bis zum 31. Oktober 2010, 31. Januar 2011 bzw. 31. März 2011 zu stellen.

Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist - auch wenn sie in einem Jahr stattfinden - jeweils ein separater Antrag zu stellen.

» Zum Antragsformular