Fragen zur Förderung

 

Was die Stiftung fördert

Wen die Stiftung fördert

 

Die Stiftung fördert west-östliche Austausch- und Begegnungsprojekte, Treffen und Konferenzen. Zentrale Kriterien sind dabei:

  • Dialog und Partnerschaft
  • Gleichwertigkeit der Partner und Gegenseitigkeit der Programme
  • Teilhabe, Verantwortlichkeit und Solidarität
  • Nachhaltigkeit der Beziehungen und des Engagements

Da Schul- und Städtepartnerschaften einen stabilen Rahmen für nachhaltige Zusammenarbeit bilden, gehören sie zu den Schwerpunkten der Fördertätigkeit. Unterstützt werden vorzugsweise konkrete Projekte mit einer klaren inhaltlichen Ausrichtung, die die deutsche Gruppe gemeinsam mit der ausländischen Gruppe in einem begrenzten Zeitraum ergebnisorientiert durchführt. Auch eine Förderung von trilateralen Begegnungen ist möglich.

Folgende, nach deutschem Recht errichtete Institutionen mit Sitz in Deutschland können Fördermittel für Begegnungen, die sie im eigenen Namen und direkt mit ihren ausländischen Partnern durchführen, bei der Stiftung beantragen:

  • freie Träger, die im Allgemeinen in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen organisiert und vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und ihrer Tätigkeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugrunde legen, wie gemeinnützige Jugend- und Bürgervereine, bilaterale Länderforen, NRO-Netzwerke und Dachverbände, die Kontakte und Beziehungen mit gesellschaftlichen Institutionen in den Partnerländern der Stiftung unterhalten und internationale Begegnungen und Projekte gemeinsam durchführen
  • öffentliche Institutionen, wie Schulen, Städte und Gemeinden

Was die Stiftung nicht fördert

  • Multilaterale Großveranstaltungen (wie z. B. Festivals, Ferienlager, Eurocamps)
  • einseitige und touristische Reisen, Exkursionen, Projekt ohne Partner, Vorhaben ohne Begegnungscharakter
  • satzungsmäßige Treffen – Projekte mit kommerziellem Hintergrund
  • karitative Maßnahmen, Erholungsaufenthalte, medizinische Behandlungen, Hilfstransporte
  • Projekte, in denen die professionelle Kunst-, Kulturausübung im Mittelpunkt steht, Wissenschaftsvorhaben
  • Konzerte und Aufführungsreihen, Konzertabende
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Sachspenden, Investitionen
  • Gastgeschenke
  • Taschengeld
  • Fahrt- und Aufenthalts-/Programmkosten für Busfahrer eines gecharterten/gemieteten Busses
  • Vorhaben, die auf Spendenwerbung gerichtet sind
  • Stipendien jeglicher Art, finanzielle Aufenthaltsgarantien
  • Teilnehmer auf der deutschen Seite mit ständigem Wohnsitz im Ausland
  • Bildungsreisen, Studienfahrten (studentische Reisen als Bestandteil der Ausbildung)
  • Dienstreisen und Vorhaben mit Dienstreisecharakter, Tagegeld
  • Fahrtkosten ins Ausland ohne mind. 30 % Eigenbeteiligung (Barleistung) der deutschen Teilnehmenden daran
  • „Familienreisen“
  • berufliche und Ausbildungsqualifizierungen und Weiterbildungen, Praktika, Hospitationen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft
  • einseitige Wissenstransfere, Seminare ohne Gegenseitigkeit, Angebote der politischen Bildung, Landeskunde- und Fremdsprachenkurse
  • Maßnahmen von Bildungsstätten, die in eigenem Auftrag handeln
  • Vorhaben, in denen keine Begegnung zwischen unterschiedlichen Kulturen stattfindet
  • Anträge mit Textgleichheit zu früheren Jahren, vom Vorjahr abgeschriebene Anträge; inhaltlich gleiche Projekte, die vom gleichen Träger wiederholt beantragt werden
  • Förderanträge von Stiftungen, Hochschulen, Universitäten und ihren studentischen Institutionen
  • Maßnahmen, die einer direkten oder indirekten institutionellen Förderung gleichkommen oder der Schließung von Haushaltslücken dienen sollen
  • Honorare für Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der antragstellenden Institution
  • „Referentenentsendung“ / Honorare für Referenten auf Veranstaltungen anderer Träger
  • Honorare ab 121 EUR
  • Sachkosten ohne erklärten Projektbezug
  • nicht beantragte und bewilligte Kosten
  • Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen oder durchgeführt wurden

Wie die Stiftung fördert

Beantragung

Alle Anträge für die Programmlinien I – III sind auf dem Antragsformular der Stiftung (PDF) zu stellen.
Für „Miniprojekte“ ist das gesonderte Antragsformular„Miniprojekte“ (PDF) auszufüllen.

Bei Vorhaben in Deutschland können nur Fördermittel für die ausländischen Teilnehmer beantragt werden, bei Projekten in den Partnerländern der Stiftung nur Mittel für die deutschen Teilnehmer.

Im Antragsformular können unter Punkt 5 ausschließlich die in der jeweiligen Programmlinie angegebenen Kostenpositionen bis zum ausgeschriebenen Höchstbetrag beantragt werden. Die Förderung höherer Summen und anderer Kostenpositionen ist nicht möglich. Ausgenommen davon sind Sonderprojekte der Programmlinie III und die Miniprojekte der Programmlinie IV.

Unter „Ausgaben“ im Finanzierungsplan (Punkt 6.1.) sind die Kosten für die Teilnehmer anzugeben, für die die Förderung beantragt wird.

Für diese TN sind unter „Einnahmen“ im Finanzierungsplan (Punkt 6.2.) alle vorgesehenen (beantragten und/oder bewilligten) Zuwendungen öffentlicher Geldgeber, Stiftungen, Spenden sowie die Eigenmittel des Antragstellers und/oder die Teilnehmerbeiträge einzeln aufzuführen.

Vor Antragstellung bei der Stiftung sind die möglichen Kofinanzierungen aus öffentlichen Europäischen, Bundes- und/oder Landeshaushalten für das Projekt zu prüfen und gemäß der jeweiligen Ausschreibung in voller Höhe zu beantragen, so z. B. für Schülerbegegnungen beim Pädagogischen Austauschdienst und den Kultusministerien der Bundesländer oder für den Jugendaustausch beim Landesjugendamt. Ein ggf. noch verbleibender Differenzbetrag für internationale Fahrtkosten oder Programmkosten kann dann komplementär bei der Stiftung beantragt werden. Bewilligte öffentliche Fördermittel sind immer zuerst in voller Höhe einzusetzen. Bewilligte WÖB-Mittel sind demgegenüber nachrangig zu verwenden und bei geringeren Gesamtkosten entsprechend zu reduzieren.

Von deutschen Teilnehmern an Projekten im Ausland wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

Kosten, die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckt werden, sind im Finanzierungsplan den Einnahmen des Antragstellers (Eigenmittel) zuzuordnen.

Die Höhe der „Voraussichtlichen Gesamteinnahmen“ unter Punkt „6.2. Einnahmen“ im Antrag muss mit der Höhe der „Voraussichtlichen Gesamtausgaben“ unter Punkt „6.1. Ausgaben“ im Antragsformular übereinstimmen.

Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, reduziert das die Fördersumme der Stiftung.

Mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind bei Erstbeantragung die Satzung, die Eintragung ins Vereinsregister und der Gemeinnützigkeitsbescheid einzureichen. Liegen diese bereits in der Geschäftsstelle der Stiftung vor, ist die Nummer der geförderten Maßnahme anzugeben, mit der die benötigten Unterlagen bereits eingereicht wurden.

Adressat aller Antragsstellungen ist die Geschäftsstelle der Stiftung.

 

Bewilligung

Die Stiftung entscheidet zunächst nach formellen Kriterien über die Zulassung des Antrags in das Bewilligungsverfahren. Förderanträge, die außerhalb des ausgeschriebenen Förderangebots (Programmlinien) gestellt werden, nicht beantwortete Fragen im Antragsformular, unzureichende Angaben, unvollständige und fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen führen zur Zurückstellung der Förderentscheidung, zu Verzögerungen in der Bearbeitung bis hin zur Nichtzulassung ins Bewilligungsverfahren. Auch bei wiederholter Nichtbeachtung von Hinweisen der Stiftung oder wiederholten Mittelverwendungs- und/oder Abrechnungsproblemen wird die Förderung des Vorhabens abgelehnt.

Über die Bewilligung der zugelassenen Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand in Abhängigkeit von der Erfüllung der Qualitätskriterien für eine Förderung, der Darstellung der geplanten inhaltlichen Arbeit und den für die Projektförderung im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im Falle einer Fördermittelbewilligung werden mit dem Bewilligungsbescheid die Bedingungen und Auflagen zu den Mittelverwendungs- und Abrechnungsmodalitäten sowie zur Öffentlichkeitsarbeit mitgeteilt.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, auch nicht im Fall einer früheren Förderung gleicher oder ähnlicher Vorhaben, und keinen Anspruch auf Wiederbewilligung von Mitteln, die im Vorjahr nicht genutzt wurden.

 

Abrechnung

Der Antragsteller erhält mit dem Bewilligungsbescheid die „Richtlinien zur Verwendung und Abrechnung von Fördermitteln der Stiftung, die Formblätter (FB) 1 – 5, sowie ggf. die Formulare Aufwandserstattung private Unterbringung und PKW-Fahrtkostenerstattung (siehe Formulare).
Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.

Bewilligte öffentliche Fördermittel sind immer zuerst einzusetzen, bevor die Mittel der Stiftung verwendet werden. Liegen die tatsächlich entstandenen Kosten unter den bewilligten Zuschussbeträgen, reduzieren sich diese entsprechend.

Das Abrechnungsverfahren erfolgt beleglos. Die Stiftung behält sich die Prüfung der Belege auf Anforderung jedoch ausdrücklich vor. Alle Originalbelege für die Kosten, die aus Stiftungsmitteln finanziert werden, müssen 5 Jahre am Sitz des Trägers aufbewahrt werden.

Bitte senden Sie daher keine Belege oder deren Kopien ein,- es sei denn, die Stiftung fordert sie explizit dazu auf!

Der Verwendungsnachweis besteht aus:

  • dem Deckblatt mit der rechtsverbindlich unterschriebenen Erklärung, dass zur Deckung der abgerechneten Kosten keine anderen Mittel als die der Stiftung zur Verfügung standen und diese Kosten nicht von Dritten finanziert werden
  • dem Original der Teilnehmerliste der Stiftung, die von den geförderten Teilnehmern unterschrieben ist
  • einer Übersicht über die Verwendung der Fördermittel mit einem Plan-Ist-Vergleich der Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben
  • einer Belegliste
  • ggf. Abrechnungsformulare für PKW-Fahrtkostenerstattung und für private Unterbringung, die der Belegliste beizufügen sind
  • einem Sachbericht von 1 bis max. 2 Seiten zur Maßnahme gemäß Fragestellung.

Programmlinie IV „Miniprojekte in Deutschland“

Der Antragsteller erhält mit dem Bewilligungsbescheid für die Abrechnung der Fördermittel die Formblätter A und B. Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme mit Originalbelegen abzurechnen.

 

Alle Formulare zum Download finden Sie hier.