Programmlinie I:
Gruppenbegegnungen und Austausch international

Zielstellung

Zur Anbahnung neuer, Wiederbelebung früherer und Ausgestaltung langfristiger Beziehungen, von Dialog und Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördert die Stiftung Gruppenbegegnungen aller Art, Austausch und gemeinsame Projektarbeit von Schulen, gemeinnützigen Jugend- und Bürgervereinen, kommunalen Einrichtungen und Städten in Deutschland mit vergleichbaren Partnerinstitutionen in den 15 Partnerländern der Stiftung.

Dabei steht das Element der Begegnung zwischen zwei oder mehreren Gruppen aus Deutschland und aus mindestens einem Partnerland der Stiftung durch gemeinsam verbrachte Zeit und gemeinsam erlebtes Programm im Mittelpunkt. Für die thematische Ausgestaltung der Begegnung gibt es keine Einschränkungen, sofern sie nicht den Zielen der Stiftung widersprechen.

 

Empfohlene Kriterien

  • gleichberechtigte Mitwirkung der ausländischen und deutschen Partner an der Auswahl eines Themas, Planung und Durchführung des Vorhabens
  • gemeinsame Vor- und Nachbereitung durch die TN im jeweiligen Land
  • generationsübergreifendes Arbeiten z. B. mit Interviewpartnern und Einbindung von Zeitzeugen
  • gemeinsame Erarbeitung/Erzielung eines konkreten Ergebnisses („Produkt“) und/bzw. Präsentation dieser Arbeitsergebnisse in der Öffentlichkeit
  • Einbindung eines breiten gesellschaftlichen Umfeldes
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Begegnungsmaßnahme
  • praktische Anwendung der Sprache des jeweils anderen als Sprache der Begegnung

 

Mögliche Zuschüsse

Eine Gruppenbegegnung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Mindestdauer von 4 Aufenthaltstagen und eine Maximaldauer von 13 Aufenthaltstagen zuzüglich An- und Abreisetag. Eine Förderung ist möglich je nach Haushaltslage

für 5 – 25 TN aus Deutschland:

  • Fahrtkosten von Deutschland ins Ausland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (PDF) (nur öffentliche Verkehrsmittel)
  • Alternativ: bei Nutzung privater PKW können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Nachweis mit Formular PKW-Fahrtkostenerstattung (PDF))

für 5 – 25 TN aus dem Ausland:

  • Fahrtkosten aus dem Ausland nach Deutschland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (PDF) (nur öffentliche Verkehrsmittel)
    Alternativ: bei Nutzung privater PKW können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle beantragt werden (Formular PKW-Fahrtkostenerstattung (PDF))
  • Programmpauschale 5 EUR/Tag/TN – maximal 500 EUR – für Kosten des Aufenthalts der ausländischen TN in Deutschland für 4 – 13 Aufenthaltstage zuzüglich An- und Abreisetag, die zusammen als ein Tag zählen (→ keine Barauszahlung an die TN)

 

Konditionen

Für das gleiche Projekt/-thema kann vom gleichen Träger nur einmal eine Förderung für eine Hinbegegnung und für eine Rückbegegnung beantragt werden.

Hin- und Rückbegegnung sollten in einem Zeitraum von maximal zwei aufeinander folgenden Jahren stattfinden.

Von deutschen Teilnehmern an einem Begegnungsprojekt im Ausland wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

Auch Projekte mit drei Partnern können gefördert werden.

 

Antragstellung

Anträge für internationale Gruppenbegegnungen sind grundsätzlich auf dem Antragsformular der Stiftung zu stellen.

Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist – auch wenn sie in einem Jahr stattfinden – jeweils ein separater Antrag zu stellen.

Antragsformular (PDF)

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Antragsformular

(PDF)

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Fahrtkostentabelle

(PDF)

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Formular PKW-Fahrtkostenerstattung

(PDF)