Programmlinie II:
Kurzbegegnungen und Zusammenarbeit der Partner international

Zielstellung

„Kurzbegegnungen“ sind Arbeitstreffen von wenigen Personen aus Deutschland mit vergleichbaren Partnerinstitutionen in den 15 Partnerländern der Stiftung von maximal 4tägiger Dauer. Das Förderangebot richtet sich an Schulen, gemeinnützige Jugend- und Bürgervereine, kommunale Einrichtungen und Städte in Deutschland und ihre Partner aus mindestens einem der Partnerländer der Stiftung.

Sie dienen der Kontaktanbahnung, Dialog und Netzwerkbildung, Planung und Koordination der weiteren Zusammenarbeit, der Vor- und Nachbereitung gemeinsamer Projekte, dem Erfahrungsaustausch, der Teilnahme von Vereinsmitgliedern als Referenten oder Gäste an Veranstaltungen des jeweils anderen Partners.

 

Mögliche Zuschüsse

Eine Begegnung, die die Stiftung unterstützt, hat eine Maximaldauer von 4 Aufenthaltstagen zuzüglich An- und Abreisetag. Eine Förderung ist möglich je nach Haushaltslage

für 1 – 4 TN aus Deutschland:

für 1 – 4 TN aus dem Ausland:

  • Fahrtkosten aus dem Ausland nach Deutschland zum Ort der Begegnung bis zum Höchstbetrag gemäß Fahrtkostentabelle (PDF) (nur öffentliche Verkehrsmittel)
    Alternativ: bei Nutzung privater PKW können pauschal 50 % des Höchstbetrags gemäß Fahrtkostentabelle (PDF) beantragt werden (Formular PKW-Fahrtkostenerstattung (PDF)).
  • Unterkunftskosten (Hotel, Pension, Herberge) am Ort der Begegnung von bis zu 30 EUR/Übernachtung/TN für max. 5 Übernachtungen
    Alternativ: bei privater Unterbringung kann eine Aufwandserstattung von bis zu 10 EUR/Nacht/TN beantragt werden (Nachweis mit Formular Aufwandserstattung Private Unterbringung (PDF))
  • Programmpauschale 10 EUR/Tag/TN für Kosten des Aufenthalts der ausländischen TN in Deutschland für 4 Aufenthaltstage zuzüglich An- und Abreisetag, die zusammen als ein Tag zählen (→ keine Barauszahlung an die TN)

Die maximale Fördersumme in dieser Programmlinie beträgt 2.000 EUR.

 

Konditionen

Von deutschen Teilnehmern, die ins Ausland reisen, wird eine finanzielle Eigenbeteiligung (Barleistung) an den Fahrtkosten von mindestens 30 % erwartet.

 

Antragstellung

Anträge auf Mittel für Kurzbegegnungen sind grundsätzlich auf dem Antragsformular der Stiftung zu stellen.

Für die Hinbegegnung und für die Rückbegegnung ist – auch wenn sie in einem Jahr stattfinden – jeweils ein separater Antrag zu stellen.

Antragsformular (PDF)

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Antragsformular

(PDF)

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Fahrtkostentabelle

(PDF)

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Formular PKW-Fahrtkostenerstattung

(PDF)

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Formular Aufwandserstattung Private Unterbringung

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