Programmlinie IV:
Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland

Miniprojekte sind Veranstaltungen aller Art (wie z.B. Länderveranstaltungen, Projekttage), in deren Mittelpunkt die Informationsvermittlung über die Partnerländer der Stiftung steht und die der Sympathiegewinnung der Öffentlichkeit für diese Länder dienen.

Als eigenständige Kleinstvorhaben von Bürger- und Ländervereinen, Jugend- und Aktionsgruppen, Schulen, Städtepartnerschaften finden sie in Deutschland vor Ort, am Sitz der antragstellenden Institution an einem Vor- oder Nachmittag oder an einem Abend statt und es gibt keine wesentliche Finanzierung durch andere Geldgeber.

Sie dienen nicht der Schließung von Haushaltslücken, einer Finanzierung der Mitwirkung von Leitungsmitgliedern, Mitarbeitern und von Ehrenamtlichen an der eigenen Veranstaltung des Bewilligungsempfängers sowie der Entsendung von Referenten zu Veranstaltungen anderer Träger.
Eine Verwendung der Stiftungsmittel aus diesem Programm als ergänzende Finanzierung eines umfangreichen größeren, auch mehrtägigen, Projekts und zur Finanzierung von internationalen Fahrtkosten ist nicht möglich.

 

Zuschussfähige Kosten:

  • Sachkosten, deren Bezug zur Veranstaltung im Antrag und ggf. bei der Abrechnung zu erläutern ist
  • Fahrtkosten (für z.B. Referenten) innerhalb Deutschlands mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Unterkunft (für z.B. Referenten) in Pension/Herberge/Hotel am Veranstaltungsort – bis zu je 30 EUR für maximal eine Nacht
  • Honorare – max. 120 EUR/Person

Die maximale Fördersumme in dieser Programmlinie beträgt 500 EUR.

 

Konditionen

Die Fördermittel können laufend, bis zu zwei Mal im Jahr vom gleichen Träger beantragt werden. Dies erfolgt unter Vorlage eines verbindlichen Kosten- und Finanzierungsplans. Sie werden jedoch nicht in Ergänzung oder als Teilfinanzierung einer größeren Maßnahme bewilligt.

Die Zahlung von Honoraren aus Mitteln der Stiftung ist aus arbeitsrechtlichen und steuerlichen Gründen nur an Referenten mit ständigem Wohnsitz in Deutschland möglich. Dafür ist ein Honorarvertrag abzuschließen mit genauer Benennung der auszuführenden Leistung, der zeitlichen Dauer, der Honorarsumme, der Zahlungsform und Angaben zur Versteuerung. Eine Arbeitsleistung von mindestens 90 Minuten kann mit bis zu 120 EUR gefördert werden. Höhere Honorarzahlungen sind aus Eigen- und/ oder Drittmitteln zu bestreiten.

Sachkosten sind mit Bezug zum Projekt zu beantragen.

Honorare an Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der eigenen Institution werden nicht gefördert.

Der Anteil der öffentlichen Zuwendungen und der Eigenmittel an den Gesamtkosten der Maßnahme sollte insgesamt mindestens 25 % betragen.

Alle geförderten Ausgaben sind mit Einzelbelegen abzurechnen. Es können nur Kostenpositionen abgerechnet werden, die beantragt und bewilligt wurden.

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung erfolgt nach Abrechnung und Bestätigung des Verwendungsnachweises.

Die Stiftung ist in allen Medien als Förderin auszuweisen.

 

Antragstellung und Bewilligung

Die Fördermittel sind grundsätzlich auf dem Antragsformular „Miniprojekte“ (PDF) einzureichen. Sie sollten möglichst längerfristig, spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität gestellt werden.

Der Veranstaltung ist ein eigener Titel zu geben, der Art und Inhalt der Maßnahme bezeichnet. Unter „Art der Veranstaltung“ ist einzutragen, um welche Veranstaltungskategorie es sich handelt (z.B. Projekttag, Ländernachmittag, Vortragsabend etc.). Unter „Inhalt“ ist kurz darzustellen, was ganz konkret auf der Veranstaltung passiert (bitte das Programm beifügen).

Die Bewilligung erfolgt kurzfristig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Sollten diese ausgeschöpft sein, so wird der Antragsteller entsprechend informiert.

Antragsformular „Miniprojekte“ (PDF)

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Antragsformular „Miniprojekte“

(PDF)