
Antragsfristen
- Anträge für Vorhaben im Jahr 2026, die bereits in der Zeit Januar bis Mai 2026 stattfinden oder beginnen, müssen
bis zum 31. Oktober 2025
gestellt werden. - Anträge für Vorhaben im Jahr 2026, die in der Zeit Juni bis September 2026 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 30. Januar 2026
zu stellen. - Anträge für Vorhaben im Jahr 2026, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2026 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 31. März 2026
einzureichen. - Anträge auf Mittel für „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ können das ganze Jahr über gestellt werden, möglichst längerfristig,
spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn des geplanten Vorhabens.
Für alle Termine gilt der Poststempel bzw. das Abgabedatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB.
Vergabefristen
Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der eingereichten Förderanträge für das Jahr 2025 erfolgt
- bis zum 19. Dezember 2025
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Januar bis Mai 2026 stattfinden soll - bis zum 24. April 2026
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Juni bis September 2026 stattfinden soll - bis zum 19. Juni 2026
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2026 stattfinden soll
Die Fördermittelvergabe für das „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ erfolgt laufend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Abrechnungsfrist
Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vorhabens abzurechnen.