Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stiftung West-Östliche Begegnungen bemüht sich, ihre Webauftritte und ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot https://www.stiftung-woeb.de/

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 28.06.2024 erstellt bzw. überarbeitet.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt / Diese Anwendung ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der aktuellen BITV erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei oder nur teilweise:

  • Die Fotos haben zum Teil keinen beschreibenden Alternativtext.
  • Einige Logos und Bedienelemente werden nicht kontrastreich dargestellt, wenn die Farbe im Browser angepasst wird.
  • Dokumente (wie PDFs) sind nicht barrierefrei.

Wir bemühen uns, die nötigen Maßnahmen durchzuführen, um die Bereiche barrierefreier zu gestalten.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte:

Info@stiftung-woeb.de

Auf dem Postweg erreichen Sie uns unter:
Stiftung West-Östliche Begegnungen
Nicolaihaus
Brüderstr. 13
10178 Berlin

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von vier Wochen keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit