Was die Stiftung nicht fördert

  • Multilaterale Großveranstaltungen (wie z. B. Festivals, Ferienlager, Eurocamps)
  • einseitige und touristische Reisen, Exkursionen, Projekt ohne Partner, Vorhaben ohne Begegnungscharakter
  • satzungsmäßige Treffen – Projekte mit kommerziellem Hintergrund
  • karitative Maßnahmen, Erholungsaufenthalte, medizinische Behandlungen, Hilfstransporte
  • Projekte, in denen die professionelle Kunst-, Kulturausübung im Mittelpunkt steht, Wissenschaftsvorhaben
  • Konzerte und Aufführungsreihen, Konzertabende
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Sachspenden, Investitionen
  • Gastgeschenke
  • Taschengeld
  • Fahrt- und Aufenthalts-/Programmkosten für Busfahrer eines gecharterten/gemieteten Busses
  • Vorhaben, die auf Spendenwerbung gerichtet sind
  • Stipendien jeglicher Art, finanzielle Aufenthaltsgarantien
  • Teilnehmer auf der deutschen Seite mit ständigem Wohnsitz im Ausland
  • Bildungsreisen, Studienfahrten (studentische Reisen als Bestandteil der Ausbildung)
  • Dienstreisen und Vorhaben mit Dienstreisecharakter, Tagegeld
  • Fahrtkosten ins Ausland ohne mind. 30 % Eigenbeteiligung (Barleistung) der deutschen Teilnehmenden daran
  • „Familienreisen“
  • berufliche und Ausbildungsqualifizierungen und Weiterbildungen, Praktika, Hospitationen im Bereich Wirtschaft, Wissenschaft
  • einseitige Wissenstransfere, Seminare ohne Gegenseitigkeit, Angebote der politischen Bildung, Landeskunde- und Fremdsprachenkurse
  • Maßnahmen von Bildungsstätten, die in eigenem Auftrag handeln
  • Vorhaben, in denen keine Begegnung zwischen unterschiedlichen Kulturen stattfindet
  • Anträge mit Textgleichheit zu früheren Jahren, vom Vorjahr abgeschriebene Anträge; inhaltlich gleiche Projekte, die vom gleichen Träger wiederholt beantragt werden
  • Förderanträge von Stiftungen, Hochschulen, Universitäten und ihren studentischen Institutionen
  • Maßnahmen, die einer direkten oder indirekten institutionellen Förderung gleichkommen oder der Schließung von Haushaltslücken dienen sollen
  • Honorare für Leitungsmitglieder und Mitarbeiter der antragstellenden Institution
  • „Referentenentsendung“ / Honorare für Referenten auf Veranstaltungen anderer Träger
  • Honorare ab 121 EUR
  • Sachkosten ohne erklärten Projektbezug
  • nicht beantragte und bewilligte Kosten
  • Maßnahmen, die bei Antragstellung bereits begonnen oder durchgeführt wurden