
Antragstermine
- Förderanträge für Vorhaben im Jahr 2024, die bereits in der Zeit Januar bis Mai 2024 stattfinden oder beginnen, müssen
bis zum 31. Oktober 2023
gestellt werden. - Anträge für Maßnahmen im Jahr 2024, die in der Zeit Juni bis September 2024 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 31. Januar 2024
zu stellen. - Anträge für Maßnahmen im Jahr 2024, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2024 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 1. April 2024
einzureichen. - Anträge auf Mittel für „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ können das ganze Jahr über gestellt werden, möglichst längerfristig,
spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität.
Für alle Termine gilt der Poststempel bzw. das Abgabedatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB.
Vergabetermine
Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der eingereichten Förderanträge für das Jahr 2024 erfolgt
- bis zum 19. Dezember 2023
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Januar bis Mai 2024 stattfinden soll - bis zum 19. April 2024
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
uni bis September 2024 stattfinden soll - bis zum 19. Juni 2024
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2024 stattfinden soll
Die Fördermittelvergabe für das „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ erfolgt laufend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Abrechnungsfrist
Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.