Antragstermine

  • Förderanträge für Vorhaben im Jahr 2025, die bereits in der Zeit Januar bis Mai 2025 stattfinden oder beginnen, müssen
    bis zum 31. Oktober 2024
    gestellt werden.
  • Anträge für Maßnahmen im Jahr 2024, die in der Zeit Juni bis September 2024 stattfinden oder beginnen, sind
    bis zum 31. Januar 2024
    zu stellen.
  • Anträge für Maßnahmen im Jahr 2024, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2024 stattfinden oder beginnen, sind
    bis zum 1. April 2024
    einzureichen.
  • Anträge auf Mittel für „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ können das ganze Jahr über gestellt werden, möglichst längerfristig,
    spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität.

Für alle Termine gilt der Poststempel bzw. das Abgabedatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB.

Vergabetermine

Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der eingereichten Förderanträge für die Jahre 2024/25 erfolgt

  • bis zum 19. Dezember 2024
    für ein Vorhaben, das im Zeitraum
    Januar bis Mai 2025 stattfinden soll
  • bis zum 19. April 2024
    für ein Vorhaben, das im Zeitraum
    Juni bis September 2024 stattfinden soll
  • bis zum 19. Juni 2024
    für ein Vorhaben, das im Zeitraum
    Oktober bis Dezember 2024 stattfinden soll

Die Fördermittelvergabe für das „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ erfolgt laufend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.

Abrechnungsfrist

Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.