
Antragstermine
- Förderanträge für Vorhaben im Jahr 2023, die bereits in der Zeit Januar bis Mai 2023 stattfinden oder beginnen, müssen
bis zum 31. Oktober 2022
gestellt werden. - Anträge für Maßnahmen im Jahr 2023, die in der Zeit Juni bis September 2023 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 31. Januar 2023
zu stellen. - Anträge für Maßnahmen im Jahr 2023, die in der Zeit von Oktober bis Dezember 2023 stattfinden oder beginnen, sind
bis zum 31. März 2023
einzureichen. - Anträge auf Mittel für „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ können das ganze Jahr über gestellt werden, möglichst längerfristig,
spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Beginn der geplanten Aktivität.
Für alle Termine gilt der Poststempel bzw. das Abgabedatum der Unterlagen bei der Stiftung WÖB.
Vergabetermine
Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der eingereichten Förderanträge für das Jahr 2023 erfolgt
- bis zum 20. Dezember 2022
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Januar bis Mai 2023 stattfinden soll - bis zum 20. April 2023
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Juni bis September 2023 stattfinden soll - bis zum 20. Juni 2023
für ein Vorhaben, das im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2023 stattfinden soll
Die Fördermittelvergabe für das „Miniprojekte – vor Ort und hier in Deutschland“ erfolgt laufend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Abrechnungsfrist
Die Mittel der Stiftung sind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen.