Wen die Stiftung fördert

Folgende, nach deutschem Recht errichtete Institutionen mit Sitz in Deutschland können Fördermittel für Begegnungen, die sie im eigenen Namen und direkt mit ihren ausländischen Partnern durchführen, bei der Stiftung beantragen:

  • freie Träger, die im Allgemeinen in der Rechtsform von eingetragenen Vereinen organisiert und vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und ihrer Tätigkeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zugrunde legen, wie gemeinnützige Jugend- und Bürgervereine, bilaterale Länderforen, NRO-Netzwerke und Dachverbände, die Kontakte und Beziehungen mit gesellschaftlichen Institutionen in den Partnerländern der Stiftung unterhalten und internationale Begegnungen und Projekte gemeinsam durchführen
  • öffentliche Institutionen, wie Schulen, Städte und Gemeinden